Gashausschau nach TRGI

 

 

Mit Sicherheit ganz sicher!

 

Serviceangebot

 

 

jährliche

 

Kontrolle

 

der gesamten

 

Gasanlage

 

nach TRGI

 

durch Ihren

 

Schornsteinfeger

Ihre Vorteile

 

·       Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter

 

·       Früherkennung von Schäden

 

·       Vermeidung hoher Reparatur-und Folgekosten

 

·       Erhöhung der Betriebssicherheit

 

·       Technische Expertise

 

·       Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig durchgeführten visuellen Kontrolle.

 

·       Kostengünstig, sachkundig und neutral


 


 

Sehr geehrte Kundin,

 

sehr geehrter Kunde,

 

ab der Hauptabsperreinrichtung (Beispiel: HAE siehe Skizze) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung und damit die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für die Gasinstallation in den Händen des Anschlussnehmers d.h. des Eigentümers. Die „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) gibt an, welche Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen aus technischer Sicht als sinnvoll und erforderlich angesehen werden.

 

Vielfach unbekannt

 

Um Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollen Sie als Gebäudeeigentümer eine regelmäßige jährliche visuelle Kontrolle der Gasinstallation durchführen oder durch mich durchführen lassen.

 

 

 

Was ist wenn?

 

 

Im Schadensfall muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass sachgerechte und regelmäßige Kontrollen bzw. Überprüfungen der Gasinstallation stattgefunden haben.

 

 

 

 

Mein Angebot

 

 

Ich kontrolliere, gegen einen geringen Kostenaufwand bei einer Heizungsanlage im Gebäude, alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und den Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung, wenn Gasleitungen verkleidet sind oder wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dokumentation

 

Ich dokumentiere in einem Protokoll die komplett durchgeführte Hausschau der Gasleitungen, ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle. So z. B. können Sie sich als Hauseigentümer gegen Schadensersatzansprüche Dritter entlasten.